Beat the Champ Tischfußballentertainment für die Durchführung von Veranstaltungen / Vermietung / Verkauf von Tischfußballgeräten
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der Firma Beat the Champ Tischfußballentertaiment, Geschäftsführer: Christopher Marks, Wehrstr. 75, 61130 Nidderau (im Folgenden: Beat the Champ), sofern der Kunde Gelegenheit hatte, sie in Textform zur Kenntnis zu nehmen und sofern Gegenstand des Vertrages die Durchführung einer Veranstaltung und / oder die Vermietung von Tischfußballgeräten ist. Die Vertragssprache ist deutsch.
1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zwischen Beat the Champ und ihren Kunden abgeschlossene Verträge im Sinne von Punkt 1.1 dieser AGB, unabhängig davon, ob diese Verbraucher gemäß § 13 BGB oder Unternehmer gemäß § 14 BGB sind. Für Verträge mit Verbrauchern gemäß § 13 BGB gelten teils besondere Bestimmungen, auf welche im Folgenden jeweils gesondert Bezug genommen wird.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, entsteht der Zahlungs- oder Vergütungsanspruch von Beat the Champ für jede Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die von Beat the Champ angegebenen Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Der Kunde ist zu Teilzahlungen nicht berechtigt. Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung nichts anderes vermerkt ist. Im Falle des Zahlungsverzugs ist Beat the Champ berechtigt, vom Kunden die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen.
3.1 Ist Vertragsgegenstand die Durchführung einer Veranstaltung, werden nachstehende Regelungen vereinbart.
3.2 Das von Beat the Champ zur Durchführung einer Veranstaltung erstellte Angebot erhält der Kunde in schriftlicher oder elektronischer Form. Das Angebot ist zunächst unverbindlich und hat eine Gültigkeit von 14 Tagen. Erst durch Bestätigung des Angebots durch den Kunden in Schriftform entfaltet es Wirksamkeit gegenüber Beat the Champ.
3.3 Für die zur Durchführung einer Veranstaltung erforderlichen Aufwendungen kann Beat the Champ vom Kunden die Zahlung eines angemessenen, nicht zu verzinsenden Kostenvorschusses verlangen. Wenn nichts anderes mit dem Kunden vereinbart wurde, beträgt der Kostenvorschuss 50% der vereinbarten Vergütung von Beat the Champ.
3.4 Beat the Champ ist hinsichtlich sämtlicher im Rahmen der Veranstaltung anfallenden Gebühren, Versicherungen und Steuern nicht zur Zahlung verpflichtet. Die Zahlungspflicht trifft ausschließlich den Kunden bzw. dessen dritte Vertragspartner.
4.1 Beat the Champ vermietet Tischfußballgeräte, zugehörige Komponenten und weitere Eventmodule wie Tischtennisplatten, Torwände und dergleichen unter der Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
4.2 Beat the Champ liefert regelmäßig nur solche Mietsachen, die sich in einem sehr guten Gebrauchszustand befinden.
4.5 Das Mietverhältnis beginnt mit dem Tage, an welchem die Mietsache an den Kunden ausgehändigt worden ist und endet zu dem gegenüber Beat the Champ angegebenen Rückgabetermin.
5.1 Tritt der Kunde von einem bereits mit Beat the Champ bestehenden Vertrag zurück, so ist Beat the Champ berechtigt:
Beat the Champ schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
7.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
Stand: April 2018
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